125er mit Klasse B

Klasse B mit Schlüsselzahl 196

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Leichtkrafträder der Klasse A1 ohne Prüfung

Was darf gefahren werden ?

Krafträder mit:

  • Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein wird nur die Berechtigung erworben ein Motorrad der Klasse A1 zu fahren. Mit dieser Berechtigung ist es nicht möglich die Erweiterung auf die Klasse A2 (Aufstieg ohne Ausbildung und nur praktischer Prüfung) zu erlangen.

Mit dieser Berechtigung darf ein Leichtkraftrad nicht im Ausland geführt werden.

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sondern lediglich der Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B

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 Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Eine Fahrerschulung in Theorie und Praxis

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Behördlicher Ablauf – notwendige Unterlagen für die Führerscheinstelle

Der Führerscheinantrag wird von Ihnen persönlich nach der Absolvierung der Fahrerschulung in der Fahrschule bei dem zuständigen Landratsamt gestellt.

Mitzubringende Unterlagen zur Behörde:

  • Reisepass bzw. Personalausweis
  • ein biometrisches Passfoto
  • Bescheinigung gem. dem amtlichen Muster der Fahrschule über die erfolgreich abgelegte Fahrerschulung für die „Schlüsselzahl 196“
  • Ein Sehtest und die Ausbildung in Erster Hilfe wird NICHT benötigt!
  • Die Beantragung bis zum Erhalt des neunen Führerscheins kann seitens der Behörde zwischen zwei und drei Wochen dauern

Unsere Ausbildungsfahrzeuge:

KTM 125 DUKE ABS 2019

Außerdem bieten wir für kleinere Personen die Honda MSX 125 Fun Bike mit sehr niedriger Sitzhöhe an.

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Ausbildungsdauer:

Deine Ausbildungsdauer ist abhängig von der benötigten Fahrstundenanzahl.

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Theorieunterricht

Der Theorieunterricht findet nach individuell vereinbarten Zeiten statt und der Einstieg ist jederzeit möglich!

  • 4 Theorieeinheiten à 90 Min speziell für Klasse A sind Pflicht
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Praxis

Für die praktische Schulung hat der Gesetzgeber 10 Fahrstunden á 45 Minuten (also 5 Doppelstunden á 90 Minuten) festgelegt.

Die Fahrstunden bestehen aus Übungsstunden und Sonderfahrten, die nach unserem Ausbildungsplan ablaufen.

In den Übungsstunden trainieren wir die Grundfahraufgaben und das Fahren im Stadtverkehr.

In den Sonderfahrten trainieren wir das Fahren auf Überlandstraßen und Autobahnen.

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Prüfung

Es sind keine Prüfungen vorgeschrieben!

Die Angaben wurden auf Grund der aktuellen Gesetzeslage erstellt und bleiben bis Dato „ohne Gewähr“

Informationen erhalten Sie in unseren Fahrschulen oder unter +49 171/61 30 472

Gerne können Sie sich auch per Mail unter office@fs-safari.eu erkundigen!

Wir sind gerne für Sie da!