Moped (AM)
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Was darf gefahren werden?
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
- Fahrräder mit Hilfsmotor
- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Bauartbestimmte Höchsgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotoren
- Nenndauerleistung max. 4 kW bei Elektromotoren
- bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse max. 350 kg betragen
Die Klasse AM berechtigt somit zum Führen von Kraftfahrzeugen der früheren Klassen M und S
Die Klasse AM ist ab dem 19.01.2013 eine europäische Klasse. Das bedeutet, dass der Inhaber in allen EU-Staaten die Fahrerlaubnis nutzen darf.
Die Klasse AM ist in der Klasse T eingeschlossen
Übergangsrecht der Klassen M und S (ab 19.01.2013 Klasse AM)