Moped (AM)

AM neu

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Was darf gefahren werden?

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
  • Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • Bauartbestimmte Höchsgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotoren
  • Nenndauerleistung max. 4 kW bei Elektromotoren
  • bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse max. 350 kg betragen

Die Klasse AM berechtigt somit zum Führen von Kraftfahrzeugen der früheren Klassen M und S

 

Die Klasse AM ist ab dem 19.01.2013 eine europäische Klasse. Das bedeutet, dass der Inhaber in allen EU-Staaten die Fahrerlaubnis nutzen darf.

Die Klasse AM ist in der Klasse T eingeschlossen

Übergangsrecht der Klassen M und S (ab 19.01.2013 Klasse AM)