Anhänger (B96, BE)
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Was darf gefahren werden?
Fahrzeugkombinationen aus
- einem KFZ der Klasse B und
- einem Anhänger zGM über 750 kg, sofern die zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg, aber max. 4.250 kg beträgt.
Mindestalter:
- 18 Jahre (17 Jahre bei begleitendem Fahren)
Info zur Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich in der Fahrschule unter dem Begriff einer „Fahrerschulung“
Es ist keine Prüfung abzulegen. Die Fahrschule stellt die Teilnahmebescheinigung aus. Diese wird zur Eintragung der Schlüsselzahl 96 bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt.
Inhalt der „Fahrerschulung“
- Theoretische Schulung mind. 2,5 Std. á 60 Minuten
- Praktische Schulung mind. 3,5 Std. á 60 Minuten
- Fahrpraktische Übungen mind. 60 Minuten pro Teilnehmer
Gesamtdauer der Schulung mind. 7 Stunden á 60 Minuten
Was darf gefahren werden?
Fahrzeugkombinationen aus
- einem Kraftfahrzeug der Klasse B und
- einem Anhänger oder Sattelanhänger, zulässige Gesamtmasse max. 3.500 kg
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist wie bei Klasse B auf 3.500 kg beschränkt.
- Ist die zGM des Anhängers größer als 3.500 kg, benötigt der Fahrer die Fahrerlaubnis der Klasse C1E, obwohl das Zugfahrzeug in die Klasse B fällt.
Übergangsrecht:
Mit einer vor dem 19.01.2013 ausgestelleten Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen auch ab dem 19.01.2013 weiterhin Kombinationen mit einem (Anhänger mit einer zGM über 3.500 kg) geführt werden!