Alle Neueinsteiger, die ihre Zukunft als Kraftfahrer bzw. Kraftfahrerinnen planen, müssen
ab dem 10.09.2008 im Personenverkehr und
ab dem 10.09.2009 im Güterverkehr
zu Ihrer praktischen Führerscheinprüfung eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation abschließen.
Alle aktuellen Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen müssen im Personenverkehr und im Güterverkehr eine sog. „Weiterbildung“ absolvieren.
Diese Weiterbildung muss gesetzlich:
Die Weiterbildung