Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind auf 15 Jahre befristet.
Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen.
Anmerkung:
Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, erlischt damit nicht die Fahrerlaubnis.
Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt.
Aber:
Die Fahrerlaubnis der übrigen Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt:
– Die Klassen C1, C1E: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres für 5 Jahre
– Die Klassen C, CE, D, D1, DE und D1E für 5 Jahre
Ist die Gültigkeitsdauer der hier angeführten Klassen abgelaufen, erlischt die Fahrerlaubnis.