Führerscheinbefristung

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Aktuelles über den Führerschein ab 19.01.2013

FS neu vorne FS neu hinten

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind auf 15 Jahre befristet.

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen.

 

Anmerkung:
Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, erlischt damit nicht die Fahrerlaubnis.
Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt.

 

Aber:
Die Fahrerlaubnis der übrigen Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt:

– Die Klassen C1, C1E: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres für 5 Jahre
– Die Klassen C, CE, D, D1, DE und D1E für 5 Jahre

Ist die Gültigkeitsdauer der hier angeführten Klassen abgelaufen, erlischt die Fahrerlaubnis.