Neues Fahreignungs-Bewertungssystem
Punkte in Flensburg
Es wird künftig die Teilnahme am neuen Fahreignungsseminar nicht mehr angeordnet. Am Verkehr teilnehmende können bei jedem Punktestand freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Wird binnen zwei Wochen die Teilnahmebescheinigung der zuständigen Behörde vorgelegt, erfolgt ein Punkteabzug von einem Punkt. Dies geht jedoch nur bei einem Punktestand von eins bis fünf Punkte.
Das heißt, bei einem Punktestand von eins bis fünf kann durch den Besuch des Fahreignungsseminars einmal in fünf Jahren ein Punkt abgebaut werden. Wer sechs oder sieben Punkte im Fahreignungsregister hat, bekommt durch die Teilnahme keinen Punkteabzug. Ergeben sich acht und mehr Punkte, so wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Vormerkung:
Inhaber einer Fahrerlaubnis mit einem Puntestand von einem bis zu drei sind mit der Speicherung der zugrundeliegenden Entscheidungen für die Zwecke des Fahreignungs-Bewertungssystems vorgemerkt.
Ermahnung:
Ergeben sich vier oder fünf Punkte, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu ermahnen. Diese erhalten den Hinweis, dass sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen können.
Verwarnung:
Ergeben sich sechs oder sieben Punkte, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu verwarnen. Diese erhalten den Hinweis, dass sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen können, dabei aber kein Punkteabzug gewärt wird.
Entzug der Fahrerlaubnis:
Ergeben sich acht oder mehr Punkte, gilt der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens 6 Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung erteilt werden.
Was ist ein Fahreignungsseminar?
Mit dem Fahreignungsseminar soll erreicht werden, dass die Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verkehrsverhalten und insbesondere in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen. Hierzu sollen die Teilnehmer durch die Vermittlung von Kenntnissen zum Straßenverkehrsrecht, zu Gefahrenpotentialen und zu verkehrssicherem Verhalten im Straßenverkehr, durch Analyse und Korrektur verkehrssicherheitsgefährdender Verhaltensweisen sowie durch Aufzeigen der Bedingungen und Zusammenhänge des regelwidrigen Verkehrsverhaltens veranlasst werden.