Traktor (T, L)
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- Beinhaltet die Klassen AM und L
Was darf gefahren werden?
- Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen:
Betrieb von
- Landwirtschaft,
- Forstwirtschaft,
- Weinbau,
- Gartenbau,
- Obstbau,
- Gemüsebau,
- Baumschulen,
- Tierzucht,
- Tierhaltung,
- Fischzucht,
- Teichwirtschaft,
- Fischerei,
- Imkerei,
- Jagd
- sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege
- Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege
- landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten
- Betrieb von land- oder forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung
- Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen
- Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen
- Winterdienst
Was darf gefahren werden?
Zugmaschinen,
- die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
- mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 40 km/h und
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Wer mit der Klasse L Fahrzeugkombinationen mit höherer Geschwindigkeit als 25 km/h führt, begeht eine Straftat!
Dazu wird die Klasse T benötigt.