BKF-Weiterbildung C95, D95

Die erste Weiterbildung ist 5 Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation abzuschließen.

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Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils 5 Jahren zu wiederholen.

Abweichend von der Frist kann die Weiterbildung zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden, der mit dem Ende der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis übereinstimmt, soweit die Frist nicht kürzer als 3 Jahre und nicht länger als 7 Jahre ist (Gilt nur für Personen, die die Grundqualifikation bzw. die beschleunigte Grundqualifikation erworben haben).

Die Weiterbildung wird durch Teilnahme an einem Unterricht durchgeführt. Sie dient jeweils dazu, die durch die Grundqualifikation vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten und gilt für alle Fahrerlaubnisklassen, für die die Pflicht zur Weiterbildung besteht.

Wer eine Grundqualifikation erworben oder eine Weiterbildung abgeschlossen hat und danach zeitweilig nicht mehr als Fahrer oder Fahrerin im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken beschäftigt ist, hat eine Weiterbildung abzuschließen, wenn diese Tätigkeit wieder aufgenommen wird und zu diesem Zeitpunkt die Fristen abgelaufen sind.

Wechselt ein Fahrer oder eine Fahrerin zu einem anderen Unternehmen, so ist eine bereits erfolgte Weiterbildung anzurechnen.

 

Welche Themen werden in der Weiterbildung behandelt?

Modul 1: Fahrsicherheit
Modul 2: Eco-Training
Modul 3: Ladungssicherung
Modul 4: Sozialvorschriften
Modul 5: Image und Gesundheit
Modul 6: Fahrgastsicherheit (nur für D)

Gruppenseminare

Für einzelne Gruppen ab 6 Personen bieten wir auch gesonderte Ausbildungstage an. Diese können nach Absprache stattfinden.

 

Termine für die Weiterbildung bei Fahrschule SAFARI:
Für Termine rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine kurze Mail

  • +49 (0) 171 / 61 30 472 (Manuel Schwaiger)
  • +43 (0) 664 / 73 49 89 10 (Helmut Sigl)
  • office@fs-safari.eu (Büro)