Hier gehts zu unseren C95/D95 Kursterminen
Fördermöglichkeiten
Wir sind beim SWF als Schulungsträger gelistet.
Der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) hilft Ihnen dabei, Ihre Qualifikation am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ganz gleich, in welcher Branche Sie zu Hause sind.
Diese Bildungsmaßnahmen dienen dazu, Neues zu erlernen und noch besser einsetzbar zu werden.
Holen Sie sich unter folgendem Link die Infos die Sie brauchen.
Lenker von Bussen oder Lkw über 3,5 t hzG, die einen Fahrerqualifizierungsnachweis besitzen, müssen entweder alle fünf Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises oder – wenn die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist – vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung nachweisen.
Lenker, die ihren Führerschein für die
Klasse C1 oder C bis zum 9. September 2009
bzw. ihren Führerschein für die
Klasse D bis zum 9. September 2008
gemacht haben, müssen spätestens ab 10. September 2014 (Klasse C1, C) bzw. 10. September 2013 (Klasse D), wenn die Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeübt wird, vor Aufnahme der Tätigkeit einen Nachweis über 35 Stunden Weiterbildung mitführen (Fahrerqualifizierungsnachweis).
Keinen Fahrerqualifizierungsnachweis benötigen Lenker von:
Das Verkehrsministerium versteht unter dem letzten Punkt, dass es darauf ankommt, ob die Erbringung einer Beförderungsleistung an sich den primären Gegenstand der Tätigkeit des Fahrers darstellt oder ob „Güter“ – wie etwa Ersatzteile bei Handwerksbetrieben oder Servicetechnikern – lediglich im Rahmen einer sonstigen Tätigkeit mitgeführt werden.
§§ 13 GWB (Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung-Berufskraftfahrer)
§§ 19 – 19c Güterbeförderungsgesetz
§§ 44 – 44d Kraftfahrliniengesetz
§§ 14a – 14d Gelegenheitsverkehrsgesetz
EU-Richtlinie RL 2003/59/EG, Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer – GWB (BGBl. II 139/2008)